Einkommens- und Vermögenssteuer in Riehen. Der Steuerfuss gilt im System des Kantons Basel-Stadt und ist kein umgerechneter Einheitssatz.
- Einwohner 2025
- 22'774
- Kanton
- BS
- Steuerjahr
- 2026
| Natürliche Personen | Juristische Personen | |
|---|---|---|
| Gemeindesteuerfuss | 40 % der Kantonssteuer | Keine eigene Gemeindesteuer. Die Belastung ist im Kantonstarif enthalten. |
| Kantonssteuerfuss | 100 % der Kantonssteuer | 100 % der Kantonssteuer |
Kirchensteuer
Noch nicht verfügbar.
Hinweis der Quelle: separat
Bemerkung: Vermögenssteuer 46 %; JP: keine eigene Besteuerung durch die Gemeinde; sie erhält 50 % (Gemeindesteuerquote) der kantonalen Gewinn-/Kapitalsteuer als Ertragsanteil (§ 228a StG BS; Wegleitung JP 2025 BS S. 8, https://media.bs.ch/original_file/f8aed5dae19f7141838ca1d8d934f91f7ec9a250/25500-fw-jp-ste-25-wegleitung.pdf, abgerufen 30.10.2026 16:16 MEZ). ACHTUNG: ESTV-Rechner wendet die NP-Gemeindesteuerfüsse an (40 %/46 %) und weist eine tiefere Belastung als in Basel aus – widerspricht § 228a, ungeklärt
Quelle, Stand und Lizenz
Quelle dieser Zahl: https://www.riehen.ch/leben-und-wohnen/wirtschaft/Steuern/
Stand: 2026
Datum:
Lizenz: keine Lizenz angegeben
ESTV Steuerdokumentation (Stadt Basel ohne Gemeindesteuer); Riehen/Bettingen eigene Seiten
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